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Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich

1. Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2. Sind unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dem Besteller bereits bekannt, gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Die Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.

3. Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Nummer 2 keine Anwendung.

4. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen sollen zwischen Lieferer und Besteller schriftlich vereinbart werden.

II. Preise

1. Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

3. Wenn sich nach Vertragsabschlu8 auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen.

4. Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Nummer 3 keine Anwendung.

III. Anwendungstechnische Beratung

Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

IV. Lieferung

1. Wenn nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab unserem Werk oder Auslieferungslager.

2. Im Falle der vereinbarten Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen mit der Mitteilung der Bereitstellung auf den Besteller über. Im übrigen geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Mehrkosten durch abweichende Wünsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten.

3. Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

4. Erhebliche, unvorhersehbare sowie von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller unverzüglich mit. Wird hier durch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Besteller als auch wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

5. Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90Tagen nach Erhalt der Liefer- und restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht, solange diese nicht an den Lieferer zurückgelangt ist, zu Lasten des Bestellers, wenn dies von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten

6. Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen, statt dessen nennen wir dem Besteller einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.

V. Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag ist zum Fälligkeitstermin ohne Abzug zu zahlen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können. Skonti und Rabatte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung gewährt.

2. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist ausgeschlossen, soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht bezahlt worden sind.

3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt sowohl uns als auch dem Besteller unbenommen.

4. Die Hergabe von Wechseln ist keine Barzahlung und nur mit unserer vorherigen Zustimmung zahlungshalber zulässig. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen von uns bestrittener Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

6. Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Nummer 4 keine Anwendung.

7. Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertragsabschluß schließen lassen, berechtigen zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

Vl. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Besteller Kaufmann, gilt folgendes: Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung solange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung – wie zum Beispiel im Rahmen eines Scheck-Wechsel-Verfahrens – fortbesteht.

2. Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherung unserer Forderung auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe, dass der Käufer die neue Sache für uns verwahrt.

3. Der Käufer ist berechtigt, über die Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.

4. Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.

5. Verbindet oder vermischt der Besteller die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen an.

6. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

7. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 v. H.. so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Das Recht des Käufers zur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Erzeugnisse sowie zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein. sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige einstweilige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.

10. Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Käufer auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen, kommt er diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofortige Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen verlangen.

Vll. Gewährleistung und Haftung

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

2. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

3. Der Besteller hat – erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.

4. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern bzw. die Ware umtauschen. Ist ein Umtausch der Ware nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, hat der Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung.

5. Ist der Besteller Nichtkaufmann im Sinne des AGB-Gesetzes. gilt folgendes:

a) Die Rüge wegen versteckter Mängel muss innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist vereinbart ist.

b) Bei begründeter Mängelrüge noch nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Ware kann der Besteller nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferungen ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Ruckgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

6. a) Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht worden ist. Dies gilt nicht für Schäden durch fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und für Schadenersatzansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

b) Unsere Haftung für mittelbare Schäden, die auf vertragsuntypischen Umständen beruhen und für uns nicht vorhersehbar sind, ist ausgeschlossen.

c) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschatten wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht eingeschränkt. Werden Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten, die nicht von uns bezogen wurden, dem gelieferten Produkt beigemischt oder zusammen mit ihm verwendet, besteht Gewährleistung nur, wenn diese Komponenten mangelfrei und geeignet waren.

Vlll. Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist unsere jeweilige Versandstelle, für die Zahlung unser Sitz.

2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden, Wechsel- oder Scheckprozess.

3. Die Nummern 1 und 2 gelten nicht für Nichtkaufleute im Sinne des AGB-Gesetzes und für Minderkaufleute.

4. Auf die Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – ”Wiener Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.